Familienrecht und rechtliche Betreuung

Im Doppelheft 1-2/2012 der FPR („Familie-Partnerschaft-Recht“/Zschr. für die Anwaltspraxis) hat unser Frankfurter Partner Prof.Dr.Dr.h.c. Rainer Pitschas „für ein neues Konzept des Betreuungsrechts“
plädiert (S. 61 ff.). Seiner Ansicht nach haben es vier dazu ergangene Änderungsgesetze einschließlich des neuen FamFG nicht vermocht, grundlegende Defizite abzubauen. Ein konzeptioneller Wandel sei deshalb geboten. Er sollte das Betreuungsrecht im Rahmen öffentlich-rechtlicher „Regulierung“ des Betreuungswesens und seiner Koordinations- und Kooperationsbedarfe mit dem Rehabilitations- und Pflegerecht in das Sozialrechtgesetzbuch überführen. Die Folgen wären ein Begriffs- und Gestaltungswandel der rechtlichen „Betreuung“ sowie eine veränderte Funktionszuweisung an die Betreuungsbehörde.