BERNZEN SONNTAG Rechtsanwälte
WTO-Recht
Das Wirtschaftsvölkerrecht ist von der Welthandelsorganisation (WTO) mit Sitz in Genf geprägt. Es regelt den grenzüberschreitenden Handel mit Waren und Dienstleistungen und den Schutz des geistigen Eigentums im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Transaktionen. Die derzeit 153 Mitglieder der WTO müssen dafür sorgen, dass ihre nationalen Rechtsordnungen sowie ihre administrativen Massnahmen WTO-konform sind. Das WTO-Recht wirkt so in vielfältiger Weise auf das nationale Recht und Verwaltungshandeln ein und steuert somit das Verhalten nationaler und europäischer Behörden. Verstösse gegen das WTO-Recht durch solche WTO-Mitglieder, die keine EU-Mitgliedstaaten sind, können gegenüber der Europäischen Kommission im Rahmen der Handelshemmnisverordnung gerügt werden.
Wir beraten Unternehmen, Verbände, Regierungen und sonstige öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie Nichtregierungsorganisationen (NGOs) bei den dabei auftretenden Fragestellungen und vertreten sie vor den zuständigen Behörden.
Unser Leistungsspektrum umfasst:
• Europäisches und deutsches Außenwirtschaftsrecht
• Wirtschaftsvölkerrecht
• WTO-Recht (v.a. Regeln betreffen den Handel mit Waren - GATT 1994, Landwirtschaftsübereinkommen, SPS-Übereinkommen, Übereinkommen über technische Handelshemmnisse, Subventionensübereinkommen, Anti-Dumping-Übereinkommen, Übereinkommen über öffentliche Auftragsvergabe - und Dienstleistungen (GATS))
