EU beginnt Debatte über sozialpolitische Grundsätze
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss hat unter Federführung unseres Partners Rechtsanwalt Prof. Dr. Bernd Schlüter am 17. September 2015 mit Zweidrittelmehrheit eine Stellungnahme angenommen, welche die Erarbeitung gemeinsamer sozialpolitischer Grundsätze fordert und hierfür erste konkrete Vorschläge macht. Ziel ist es, die vertraglichen Ziele des sozialen Zusammenhalts, der Armutsbekämpfung und der sozialen Marktwirtschaft zu fördern, das Ansehen der EU zu verbessern und Sozialtourismus zu vermeiden.
Das Papier respektiert die Vielfalt der Sozialsysteme und macht auch keine Vorgaben für den Umfang von Sozialleistungen. Es empfiehlt vielmehr, zur Feststellung der notwendigen Existenzsicherung vergleichbare Verfahren anzuwenden und professionelle Leistungen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt, zur Jugendhilfe, Pflege etc. überhaupt bereitzustellen. Es beschäftigt sich u.a. weiter mit den Themen Qualität, solidarische Finanzierung, Rechtssicherheit für Nutzer und Leistungserbringer. Solche Grundsätze sollen u.a. im Wege der Empfehlungen an die Mitgliedstaaten aber auch durch Anwendung auf den Europäischen Sozialfonds und durch einen gemeinsam erarbeiteten social protection floor und die EU-Politik zur wirtschaftlichen Steuerung und Krisenbewältigung wirksam werden. Sowohl für das Sozialrecht wie auch für das Europarecht bedeutet ein solcher Prozess eine grundsätzliche Neuerung, der Bemühungen u.a. in der Beschäftigungspolitik und im Arbeitsschutz vorausgegangen waren.