Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht hängen eng miteinander zusammen.
Im Wohnungseigentumsrecht ist das Verhältnis von Wohnungseigentümern untereinander geregelt. Dort findet man insbesondere Vorschriften zu
- der Begründung von Wohnungseigentum (Was ist eine Teilungserklärung?)
- den Rechten und Pflichten der einzelnen Wohnungseigentümer und der Wohnungseigentümergemeinschaft (Was ist Sonder- und was ist Gemeinschaftseigentum?)
- die Verwaltung von Wohnungseigentum (Wer kümmert sich um das große Ganze?)
Das Mietrecht widmet sich wiederum dem Verhältnis zwischen dem Eigentümer einer Immobilie und dem Mieter. Fragestellungen im Mietrecht gibt es oftmals zu Bereichen wie
- Abschluss und Kündigung eines Mietvertrags
- Neben-/Betriebskostenabrechnungen und Nachforderungen
- Erhöhung und Minderung des Mietzinses
- Vermieterwechsel durch Verkauf und Erbschaft
- Schönheitsreparaturen und Kautionsrückzahlung
- Vermieterpfandrecht und Räumung
Im Miet- und Wohnungseigentumsrecht sind wir Ihnen gerne von A (wie Auflassung) bis Z (wie Zeitmietvertrag) behilflich.
Ihre Partner für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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Holger Barrelet | ||
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Burkhard Bleisch | ||
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Matthias Brandes | Hamburg @msbh.de | |
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Carsten Kraft |