Sozialrecht
Das Sozialrecht regelt die Aufgaben des Sozialstaats. Zu den Teilbereichen gehören daher bspw. die Kranken- und Sozialversicherung, Ansprüche gegenüber der Agentur für Arbeit wie ALG I, aber auch Ansprüche aus sozialer Förderung wie die Jugend- und Eingliederungshilfe, Wohngeld, Erziehungsgeld oder Kindergeld.
Zudem beschäftigt sich das Sozialrecht im Bereich der Grundsicherung mit Leistungen im Rahmen des ALG II, die so genannten „Hartz IV“-Leistungen.
Im Sozialrecht sind wir Ihnen gerne von A (wie Arbeitslosigkeit) bis Z (wie Zuschüsse) behilflich.
Ihre Partner für Sozialrecht
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Dr. jur. Christian Grube | ||
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Johannes F. Kamm | ||
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Michael Kösters | ||
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Prof. Dr. Peter Mrozynski | ||
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Prof. Dr. Bernd Schlüter | ||
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Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner |