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- 28.07.2021
Die Zielvereinbarung – Anmerkung zu BSG, Urteil vom 28.01.2021 – B 8 SO 9/19 R
Die Träger der Eingliederungshilfe verlangen regelmäßig von dem Leistungsberechtigten den Abschluss der von dem Leistungsträger vorformulierten Zielvereinbarung, bevor eine Bewilligung einer Leistung erfolgen könne. Die Leistungsberechtigten stehen dann vor der Frage, ob sie die Zielvereinbarung unterschreiben sollen, obwohl sie mit deren Inhalt nicht einverstanden sind.
Zu dieser Problematik hat sich das BSG in dem Urteil vom 28.01.2021 – B 8 SO 9/19 R geäußert (Rn. 27 ff.). Die wichtigsten Aussagen hat unser Partner Dr. Christian Grube zusammengefasst.