Rechtsanwalt in München

Büro München

Die Spezialisten am Standort München beraten und vertreten in zwei zentralen Schwerpunktbereichen des Sozialrechts:

Die Fachanwälte für Medizinrecht begleiten insbesondere Leistungserbringer im Gesundheitswesen im gesamten Bereich des ärztlichen Berufs- und Kassenarztrechts. Ihre besondere Kompetenz ist es, Ärzte und Krankenhäuser bei ihren unternehmerischen Entscheidungen juristisch und betriebswirtschaftlich zu beraten.
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Medizinrecht und Gesundheitsökonomie

Am Standort München erreichen Sie zwei Fachanwälte für Medizinrecht, von denen einer auch als Diplom-Kaufmann und öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von Arztpraxen tätig ist. Wir beraten Ärzte und Krankenhäuser in allen Rechtsangelegenheiten unter besonderer Berücksichtigung ökonomischer Belange. Durch unsere Tätigkeit als Geschäftsführer eines ärztlichen Berufsverbandes sind wir laufend in die aktuellen berufspolitischen Entwicklungen eingebunden.

Wir vertreten Sie insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Ärztliches Berufsrecht
  • Kassenarztrecht mit allen seinen rechtlichen Implikationen für den Vertragsarzt
  • Ärztliches Zulassungsrecht, Sonderbedarfszulassung etc.
  • Vertragsgestaltung (Praxisabgabe und -übernahme, Gesellschaftsverträge für Praxisgemeinschaften, Gemeinschaftspraxen und MVZ, Kooperationsverträge mit Krankenhäusern, Chefarztverträge)
  • Selektivverträge
  • Honorarfragen (EBM, GOÄ, UV-GOÄ), Honorarverteilung etc.)
  • Beitreibung von GOÄ-Honoraren (auch im Rahmen von Dauermandaten)
  • Praxis- und Praxisanteilsbewertung
  • Schieds- und Schlichtungsverfahren

Die Experten für Fragen der Sozialwirtschaft beraten und vertreten Einrichtungen der Eingliederungshilfe, der Kinder- und Jugendhilfe und der Altenhilfe, Verbände, Organisationen und Menschen mit Behinderung.
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Sozialwirtschaft und Menschen mit Behinderung

Wir kennen sowohl die sozialpolitischen Hintergründe, als auch die alltäglichen Sorgen der sozialen Arbeit. Als Praktiker auf Augenhöhe stehen wir Ihnen - als Ihre externe Rechtsabteilung oder nur für Einzelfragen - gerne insbesondere in folgenden Bereichen zur Verfügung:

  • Leistungs- und Vergütungsverträge
  • Versorgungsverträge
  • Schiedsverfahren
  • Wohn- und Betreuungsverträge/Werkstattverträge
  • Heimaufsicht
  • HMB-Verfahren
  • Häusliche Krankenpflege in Einrichtungen
  • Anspruch auf Kita-Platz
  • Frühförderung
  • Forderungsmanagement
  • Compliance
  • Restrukturierung
  • Politikberatung
  • Verbandsklagen

Menschen mit Behinderung sind ein wertvoller Teil unserer Gesellschaft. Deswegen helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung insbesondere folgender (sozialer) Rechte:

  • Feststellungsverfahren Grad der Behinderung (GdB)
  • Leistungsansprüche insbesondere gegenüber Sozialhilfeträgern und Krankenkassen
  • Persönliches Budget
  • Persönliche Assistenz
  • Mobilitätshilfe
  • Frühförderung
  • Rückgriffansprüche gegenüber Angehörigen
  • Testamentsgestaltung
  • Vorsorgevollmacht- und Patientenverfügung
  • Gleichstellung am Arbeitsplatz

Eingebunden in den großen bundesweit vernetzten Beraterkreis von Bernzen Sonntag kooperieren sie eng mit Fachanwälten und Spezialisten für flankierende Rechtsgebiete, wie z. B. Arbeits- und Mietrecht. Durch die Bildung von Teams mit spezialisierten Kollegen anderer Standorte bieten sie umfassende Rechtsberatung aus einer Hand.

 

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf:

August-Exter-Straße 4
81245 München
Telefon: +49 89 88952919
Telefax: +49 89 88952272
E-mail:

Die Zielvereinbarung – Anmerkung zu BSG, Urteil vom 28.01.2021 – B 8 SO 9/19 R

Die Träger der Eingliederungshilfe verlangen regelmäßig von dem Leistungsberechtigten den Abschluss der von dem Leistungsträger vorformulierten Zielvereinbarung, bevor eine Bewilligung einer Leistung erfolgen könne. Die Leistungsberechtigten stehen dann vor der Frage, ob sie die Zielvereinbarung unterschreiben sollen, obwohl sie mit deren Inhalt nicht einverstanden sind.

Zu dieser Problematik hat sich das BSG in dem Urteil vom 28.01.2021 – B 8 SO 9/19 R geäußert (Rn. 27 ff.). Die wichtigsten Aussagen hat unser Partner Dr. Christian Grube zusammengefasst.

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Carola Veit im Podcast „Wie ist die Lage“

Seit zehn Jahren bekleidet unsere Partnerin Carola Veit mittlerweile das Amt der Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft. Im Podcast „Wie ist die Lage“ der Hamburger Morgenpost erklärt sie, welche Aufgaben sie als Bürgerschaftspräsidentin hat und was im politischen Alltag derzeit besondere Herausforderungen mit sich bringt.

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Veröffentlichung von Prof. Dr. Dr. Christian Bernzen und Dr. Christian Grube zu Rechtsfragen zur Corona-Krise für Kinderbetreuungseinrichtungen

„Das Corona-Virus hat die Welt im Griff.“ Mit diesem Zitat beginnt der Herausgeber Prof. Dr. Hubert Schmidt das Vorwort der nunmehr 3. Auflage des erneut um relevante Themenbereiche gewachsenen Werkes zu Rechtsfragen der Corona-Krise und gibt einen Hinweis auf die durch die Pandemie notwendigen Lösungsansätze auch gerade der Rechtspraxis auf dramatisch neue Herausforderungen in unser aller Lebenssituationen. Die Partner unserer Kanzlei Prof. Dr. Dr. Christian Bernzen und Dr. Christian Grube beleuchten in ihrem in der 3. Auflage neu hinzugekommen Themenfeld die Auswirkungen der Pandemie für den Themenbereich der Kinderbetreuungseinrichtungen.

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