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Pro Bono

Als Rechtsanwälte, die sich dem Gemeinwohl verpflichtet fühlen, wollen wir an dessen Gestaltung im Rahmen unserer Möglichkeiten aktiv mitwirken. Wir stellen deshalb in unserem Projekt „Pro bono“ (eigentlich pro bono publico - zum Wohle der Öffentlichkeit) ein Teil unserer Arbeitskraft denen unentgeltlich zur Verfügung, die kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Projekte ohne sie nicht realisieren, Ideen nicht weiterdenken oder Stolpersteine alleine nicht ausräumen könnten. Die Verteilung der von uns zur Verfügung gestellten unentgeltlichen Beratungsleistungen übernehmen namhafte Persönlichkeiten aus Kirche, Lehre und Publizistik. Sie wissen aufgrund ihrer täglichen Arbeit, welche Projekte unsere unentgeltliche Hilfe benötigen, damit gute Ideen zum Wohle der Allgemeinheit Wirklichkeit werden.

 

Wir bedanken uns für die Zusammenarbeit:

•   Deutsche Stiftung Musikleben
•   Deutsche Kinder- und Jugendstiftung
•   Diakonisches Werk Hamburg
•   Nordelbisches Evangelisch-Lutherische Kirche
•   Erzbistum Hamburg
•   Mentor - die Leselernhelfer HAMBURG e. V.
•   Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e. V. (BRJ)
•   Freund der Kinder e. V.
•   Hamburgische Kulturstiftung
•   Bezirksamt Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf, Jugendamt
•   St. Pauli Kirche am Pinnasberg
•   Ev-Auslandsberatung
•   Hauptkirche St. Petri
•   Körber-Stiftung
•   Patchwork

Die Zielvereinbarung – Anmerkung zu BSG, Urteil vom 28.01.2021 – B 8 SO 9/19 R

Die Träger der Eingliederungshilfe verlangen regelmäßig von dem Leistungsberechtigten den Abschluss der von dem Leistungsträger vorformulierten Zielvereinbarung, bevor eine Bewilligung einer Leistung erfolgen könne. Die Leistungsberechtigten stehen dann vor der Frage, ob sie die Zielvereinbarung unterschreiben sollen, obwohl sie mit deren Inhalt nicht einverstanden sind.

Zu dieser Problematik hat sich das BSG in dem Urteil vom 28.01.2021 – B 8 SO 9/19 R geäußert (Rn. 27 ff.). Die wichtigsten Aussagen hat unser Partner Dr. Christian Grube zusammengefasst.

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Carola Veit im Podcast „Wie ist die Lage“

Seit zehn Jahren bekleidet unsere Partnerin Carola Veit mittlerweile das Amt der Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft. Im Podcast „Wie ist die Lage“ der Hamburger Morgenpost erklärt sie, welche Aufgaben sie als Bürgerschaftspräsidentin hat und was im politischen Alltag derzeit besondere Herausforderungen mit sich bringt.

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Veröffentlichung von Prof. Dr. Dr. Christian Bernzen und Dr. Christian Grube zu Rechtsfragen zur Corona-Krise für Kinderbetreuungseinrichtungen

„Das Corona-Virus hat die Welt im Griff.“ Mit diesem Zitat beginnt der Herausgeber Prof. Dr. Hubert Schmidt das Vorwort der nunmehr 3. Auflage des erneut um relevante Themenbereiche gewachsenen Werkes zu Rechtsfragen der Corona-Krise und gibt einen Hinweis auf die durch die Pandemie notwendigen Lösungsansätze auch gerade der Rechtspraxis auf dramatisch neue Herausforderungen in unser aller Lebenssituationen. Die Partner unserer Kanzlei Prof. Dr. Dr. Christian Bernzen und Dr. Christian Grube beleuchten in ihrem in der 3. Auflage neu hinzugekommen Themenfeld die Auswirkungen der Pandemie für den Themenbereich der Kinderbetreuungseinrichtungen.

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