Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht umfasst Fragestellungen, die im weitesten Sinne der örtlichen Veränderungen von Gütern und Personen gelten. Die einzelnen Rechtsnormen stammen sowohl aus dem öffentlichen Recht wie aus dem Privat- und Strafrecht und lassen sich infolge Ihrer Unterschiedlichkeit nicht im Rahmen eines einheitlichen Gesetzes zusammenfassen. Beispiele für die Bereiche des Verkehrsrechts sind insbesondere
- Straßenverkehrsrecht bzw. die Straßenverkehrsordnung
- Verkehrsstrafrecht und Bußgeldsachen
- Fahrerlaubnisrecht
- Kauf-, Miet- und Leasingrecht
- Verkehrshaftungsrecht (Sach- und Personenschäden in Folge eines Verkehrsunfalls)
- Versicherungsrecht
In der praktischen Handhabung umfasst das Verkehrsrecht vor allem den Individualverkehr, also das Fahren mit Kfz, Fahrrädern, aber natürlich auch Fußgänger. Im und am Verkehrsrecht beteiligte Personen sind insbesondere
- Eigentümer, Halter, Fahrer und Insassen von Fahrzeugen
- Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaften
- Führerscheinstellen, Ärzte und Psychologen
- Richter, Rechts- und Staatsanwälte
- Sachverständige und Zeugen
Im Verkehrsrecht sind wir Ihnen gerne von A (wie Autounfall) bis Z (wie Zentralregister Flensburg) behilflich.
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